Vereins – StatutenA – Rechtsform, Name und Zweck Art. 1Unter dem Namen «Senioren-Tanz Region Solothurn» besteht ein nichtprofitorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Gerlafingen. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Art. 2Der Verein bezweckt das Durchführen eines regelmässigen, öffentlichen Senioren Tanz-Anlasses in der Region, möglich sind auch zusätzliche Senioren-Aktivitäten. B – Mitgliedschaft Art. 3Die Mitgliedschaft kann erworben werden von Personen und Organisationen, welche den Vereinszweck unterstützen. Über die Aufnahme und den begründeten Ausschluss entscheidet der Vorstand. Rekursinstanz ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Bezahlung des Jahresbeitrags. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
Verantwortlich für den Ausschluss ist der Vorstand. Werden die Mitgliederbeiträge während zwei Jahren nicht bezahlt erlischt die Mitgliedschaft Ende Jahr. C – Organe Art. 4Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kontrollstelle. C1 – Mitgliederversammlung Art. 5Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand ordentlich einmal jährlich im Frühling einberufen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand oder von mindestens einem Fünftel aller Mitglieder verlangt werden. Sie muss innerhalb von zwei Monaten stattfinden. Der Vorstand muss jeden von einem Mitglied mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich eingereichten Vorschlag auf der Tagesordnung der (ordentlichen oder ausserordentlichen) Mitgliederversammlung traktandieren. Art. 6Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
Art. 7Die Stimmabgabe erfolgt durch Handerheben. Wenn ein Mitglied dies beantragt, erfolgt die Abstimmung geheim. Eine Stimmabgabe durch Stellvertretung ist nicht möglich. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr. Über Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins entscheiden zwei Drittel der anwesenden Stimmen. Art. 8Jedes Mitglied hat 1 Stimme. Bei Stimmengleichheit wird die Stimme der Präsidentin / des Präsidenten doppelt gezählt. C2 – Vorstand Art. 9Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. Der Vorstand trifft sich so oft wie es die Geschäfte des Vereins erfordern, mindestens 2 mal jährlich. Art. 10Der Vorstand koordiniert und leitet die Tätigkeiten des Vereins im Rahmen der Statuten. Er beschliesst über alles, was nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten ist. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
Art. 11Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Entscheide werden durch das einfache Mehr der Anwesenden gefällt. Bei Stimmengleichheit wird die Stimme der Präsidentin / des Präsidenten doppelt gezählt. C3 – Kontrollstelle Art. 12Die Kontrollstelle besteht aus zwei RevisorInnen, die dem Verein nicht als Mitglieder anzugehören brauchen. Sie prüfen das Rechnungswesen und erstatten der Mitgliederversammlung darüber Bericht. D – Finanz- und Rechnungswesen Art. 13Der Verein beschafft sich seine finanziellen Mittel aus Mitgliederbeiträgen, Spenden oder Legaten, Erträgen aus Dienstleistungen, gegebenenfalls aus Subventionen von öffentlichen Stellen und andern Einnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Mitgliederbeitrag beläuft sich auf CHF 20.– pro Jahr. Art. 14Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Art. 15Bei Auflösung des Vereins geht ein allfälliges Vereinsvermögen an eine Organisation mit ähnlichen Zwecken über. Art. 16Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Die an der Gründungsversammlung vom 27. November 1991 genehmigten Statuten wurden erstmals an der Mitgliederversammlung vom 28.4.97 und ein zweites Mal an der Mitgliederversammlung vom 11.03.2015 überarbeitet und sofort in Kraft gesetzt. Gerlafingen, 11.03.2015 Verena Darwiche, Präsidentin Christoph Gysel, Aktuar |
KontaktVerena Darwiche (Präsidentin) 032 623 46 62 bei Abwesenheit Lotty Fluri 032 622 94 38 |